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- 1,75 % p. a. Mindestverzinsung
- Steigt die Inflationsrate über die Mindestverzinsung, dann steigen auch die Zinsen im selben Ausmaß
- 100%ige Sicherheit Ihrer Veranlagung
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Die Raiffeisen-Tirol Inflations-Anleihe 2010/2 ist mit einer Mindestverzinsung von 1,75 % p. a. ausgestattet. Darüber hinaus wird der Zinssatz an die aktuelle Inflationsrate (Berechnung siehe Details -Produktblatt) angepasst. Sollte also die Inflationsrate über die garantierte Mindestverzinsung klettern, dann steigen Ihre Zinsen im selben Ausmaß an. Damit bleiben Sie mit Ihrer Veranlagung zu 100 % inflationssicher und können sich gleichzeitig auf die Sicherheit Ihres Vermögens bei Raiffeisen verlassen.
| Emittent und Haftung |
Raiffeisen-Landesbank Tirol AG
6020 Innsbruck, Adamgasse 1-7
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| Volumen |
Nominale EUR 20.000.000,-- |
| Zinssatz |
Die Verzinsung entspricht der Inflation und wird jährlich an diese angepasst. Mindestverzinsung: 1,75 %
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| Laufzeit |
6 Jahre, 05.7.2010 bis inkl. 04.07.2016 |
| Zinszahlung |
jährlich am 05. Juli; erstmals am 05.07.2011 |
| Tilgung |
am 05.07.2016 zu 100 % des Nominalbetrages |
| Kündigung |
nicht möglich |
| Stückelung |
EUR 1.000,--, kein Stückeausdruck |
| ISIN |
AT0000A0JG24 |
Eine detaillierte Produktbeschreibung entnehmen Sie bitte dem beigefügtem Factsheet
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Raiffeisenberater.
Dieses Dokument wurde von der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG (RLB Tirol AG) ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung. Die RLB Tirol AG behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Inhalte vorzunehmen. Die RLB Tirol AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und für das Eintreten von Prognosen. Die Inhalte sind unverbindlich, dienen ausschließlich zur Information und stellen somit insbesondere weder eine Anlageberatung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar und dienen nicht dazu, eine individuelle Anlage- oder sonstige Beratung zu ersetzen. Anlageentscheidungen bedürfen der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers und sollten erst nach entsprechender fachkundiger Aufklärung und Beratung erfolgen. Eine eventuelle Kapitalgarantie bezieht sich ausschließlich auf das Laufzeitende. Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können. Allgemeine Steuerinformationen können daher nicht die individuelle Betreuung des Anlegers durch einen Steuerberater ersetzen. Bei Steuerausländern beinhaltet die Steuerfreiheit in Österreich keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat.
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