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Welche Anlageprodukte sind steuerlich relevant und was ist die Spekulationsfrist? |
Auch wenn der Jahresultimo noch ferne ist – ein Blick auf steuerliche Angelegenheiten der Geldanlage kann auch jetzt schon der Mühe wert sein. Denn vielleicht können Sie noch die eine oder andere Maßnahme setzen, um Ihren Vermögensaufbau steuerlich zu optimieren. Lesen Sie die wesentlichsten Informationen im Überblick.
Wann sind Steuern fällig?
Zinsen - Kapitalertragsteuer: Generell gilt, dass alle Zinserträge steuerpflichtig sind. Das heißt, Sie müssen für die Zinserträge aus Ihrem Guthaben auf einem Raiffeisen Sparbuch oder Raiffeisen Online Sparen oder auch für die Zinserträge aus Ihrem Bausparguthaben Einkommensteuer zahlen. Diese wird in Form der Kapitalertragsteuer (KESt) von Ihrer kontoführenden Bank automatisch einbehalten und abgeführt und ist damit abgegolten. Sie müssen sich damit, was die Zinserträge betrifft, um nichts weiteres mehr kümmern. Dasselbe gilt übrigens auch für Zinserträge von Wertpapieren oder Dividenden aus Aktien.
Substanzgewinne- "Spekulationssteuer": Anders schaut die Sache bei so genannten Substanzgewinnen aus. Wenn Sie durch An- und Verkauf von Wertpapieren (Investmentfonds, Aktien) einen Gewinn erzielen, so ist dieser in bestimmten Fällen zu versteuern. Häufig ist hier von "Spekulationssteuer" die Rede, obwohl es sich um keine eigene Steuer, sondern um die Einkommensteuer handelt.
Diese muss bezahlt werden
- falls zwischen An- und Verkauf der Wertpapiere weniger als ein Jahr vergangen ist und
- der so genannte Spekulationsgewinn größer als 440 Euro ist.
Die Berechnung der Spekulationsfrist erfolgt von "Tag zu Tag", wobei der Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes maßgebend ist. Wurde also eine Aktie am 3. November 2008 gekauft, so endet die Spekulationsfrist am 3. November 2009.
Tipp: Sie können der Besteuerung freilich legale Schnippchen schlagen:
- Spekulationsgewinne lassen sich mit Spekulationsverlusten gegenrechnen – innerhalb desselben Kalenderjahres. Haben Sie also etwa innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist Gewinne mit dem Verkauf von Anteilen aus Investmentfonds, aber im selben Kalenderjahr Verluste mit Aktienverkäufen gemacht, so können Sie die Spekulationsverluste von den Spekulationsgewinnen abziehen. Spekulationsgeschäfte sind aber nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig.
- Halten Sie die einjährige Frist genau im Auge und wägen Sie bei einem allfälligen Verkauf genau ab, ob Sie nicht noch etwas zuwarten können.
- Bankspesen sind übrigens Werbungskosten und mindern den Verkaufserlös und somit die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Besprechen Sie alle detaillierten steuerlichen Fragen mit einem Steuerberater. Wie Sie Ihren Vermögensaufbau steuerlich am besten gestalten und welche Möglichkeiten es für Sie gibt, Ihr Geld anzulegen, sagt Ihnen Ihr Raiffeisenberater. Lassen Sie sich über die für Sie maßgeschneiderten Anlagemöglichkeiten informieren.
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