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Banklexikon - Q-R zurück | Aktualisieren

Quick
Zahlungssystem auf Basis von Chip-Cards, bei dem zunächst ein Geldbetrag auf den Chip geladen wird. In der Folge werden dann Zahlungen anonym bei Händlern, Automaten usw. elektronisch abgebucht. Kurzbezeichnung für das System der Elektronischen Geldbörse

Rating
Bewertung von Unternehmen, insbesondere auch von Banken, die sich auf dem nationalen oder internationalen Kapitalmarkt durch Rating-Agenturen (z.B. Standard & Poor's, Moody's) refinanzieren. Der Begriff wird auch im Zusammenhang mit der Beurteilung der Bonität von Kreditnehmern verwendet.

Reallast
Im Grundbuch eingetragene Verpflichtung eines Liegenschaftseigentümers zu Leistungen gegenüber einem Dritten (z.B. Ausgedinge, Geldrenten, Naturalien)

Realverzinsung
Ertrag einer Kapitalanlage unter Berücksichtigung der Nominalverzinsung bereinigt um die Inflationsrate

Rechtsfähigkeit
Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein; das ist jede physische und juristische Person. Von der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden ist die Geschäftsfähigkeit.

Referenzzinssatz
Marktzinssatz, an dessen Veränderungen sich die Zinssätze bestimmter Bankprodukte orientieren. Siehe auch EURIBOR

Regressrecht (Rückgriffsrecht)
Recht, für getätigte Aufwendungen und Leistungen einen anderen in Anspruch zu nehmen, z.B. kann ein Wechselinhaber auf den Aussteller zurückgreifen, wenn der Bezogene den Wechsel nicht einlöst

Rendite
Jahresgesamtertrag in Prozent des eingesetzten Kapitals. Sie hängt von der Nominalverzinsung, dem Anschaffungs- oder Ausgabekurs, dem Tilgungskurs und der Laufzeit ab.

Rücklagen
Beträge, die aus den Jahresgewinnen eines Unternehmens gebildet werden und der Stärkung des Eigenkapitals dienen

Rückstellungen
Kapitalbereitstellungen für im Grunde nach bekannte künftige Verpflichtungen, deren Höhe und Fälligkeit zum Bilanzierungszeitpunkt noch nicht genau feststehen (z.B. Pensionsverpflichtungen)

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