Die hierin gemachten Angaben dienen dem Zweck, den Kunden über Umstände, die für ihn im Anlagegeschäft mit der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG wesentlich sein können, zu informieren, können aber die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen nicht ersetzen.
I. Die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG (im Folgenden kurz RLB Tirol AG)
1.) Gesellschaftsform
Die RLB Tirol AG ist ein eigenverantwortliches und selbständiges Kreditinstitut in Form einer Aktiengesellschaft.
2.) Konzession
Der RLB Tirol AG wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsicht, Praterstraße 23, 1020 Wien, eine Konzession zur Erbringung von Bankdienstleistungen erteilt, die die RLB Tirol AG auch zu Geschäften mit ihren Kunden im Anlage- und Wertpapiergeschäft berechtigt.
3.) Kommunikation mit der RLB Tirol AG
Im Verkehr mit ihren Kunden bedient sich die RLB Tirol AG der deutschen Sprache. Allgemein stehen dem Kunden neben dem persönlichen Gespräch während der Öffnungszeiten der Bankstellen die vorstehend genannten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit der RLB Tirol AG offen. Rechtlich relevante Korrespondenzen zwischen der RLB Tirol AG und ihrem Kunden werden jedoch – soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde - schriftlich abgewickelt.
4.) Aufsicht und Revision
Die RLB Tirol AG unterliegt den Prüfungen des Österreichischen Raiffeisenverbandes und den Prüfungsbestimmungen der Österreichischen Nationalbank sowie der Finanzmarktaufsicht Österreich.
II. Dienstleistungen der RLB Tirol AG im Anlagebereich
1.) Angebotene Dienstleistungen
Im Bereich des Anlage- und Wertpapiergeschäfts bietet die RLB Tirol AG folgende Dienstleistungen an:
a) Beratung des Kunden:
Analyse der Kundenbedürfnisse (wie Kenntnisse und Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse und Anlageziele) und Empfehlung passender Produkte primär von Unternehmen der Raiffeisen Bankengruppe, z.B.
· Eigene Emissionen
· Emissionen der Raiffeisen Bankengruppe
· Fonds der Raiffeisen Bankengruppe
· Geldmarktinstrumente der vorstehend genannten Emittenten
Die RLB Tirol AG verfügt bei diesen Produkten der Raiffeisen Bankengruppe über tiefgehende Informationen wie z.B. über die aktuelle Managementstrategie bei Fonds und kann ihren Kunden daher zu diesen Produkten noch detailliertere Informationen zur Verfügung stellen.
Neben der detaillierten Beratung hinsichtlich der verschiedenen Anlageprodukte der Raiffeisen Bankengruppe hat die RLB Tirol AG auch die Möglichkeit, ihren Kunden allgemeine Informationen über Fremdprodukte zu verschaffen.
Die von der RLB Tirol AG bei der Kundenberatung vorgeschlagene Anlagestrategie richtet sich ganz nach den individuellen Verhältnissen des Kunden und bezieht seine Anlageziele, seine finanziellen Verhältnisse und seine Risikobereitschaft ein. Die Anlagestrategie wird an die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden angepasst.
b) Wertpapiererwerb/-verkauf
Die RLB Tirol AG bietet ihren Kunden die Möglichkeit, Anlageprodukte zu erwerben und zu verkaufen. Je nach Produkt tritt die RLB Tirol AG hierbei selbst als Verkäufer oder Käufer auf oder schließt das vom Kunden gewünschte Geschäft auf dessen Rechnung mit einem Dritten ab, wobei häufig auch andere Partner zwischengeschaltet werden müssen, an die der Kundenauftrag weitergeleitet wird.
c) Wertpapierverwahrung samt Führung des Verrechungskontos
Die RLB Tirol AG verwahrt und verwaltet Wertpapiere für ihre Kunden, wofür sie sich regelmäßig professioneller Drittverwahrer bedient.
d) Vermögensverwaltung
Die RLB Tirol AG übernimmt Vermögen ihrer Kunden zur weiteren Verwaltung entsprechend den Weisungen der Kunden oder nach eigener Entscheidung, jeweils unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse, Kenntnisse und Erfahrungen und Anlageziele des Kunden. Die RLB Tirol AG kann sich im Bereich der Vermögensverwaltung professioneller Dritter bedienen.
e) Erwerb anderer Finanzinstrumente
Die RLB Tirol AG bietet ihren Kunden die Möglichkeit, auch andere Finanzinstrumente wie z.B. Kurssicherungsinstrumente, Devisentermingeschäfte oder Swaps zu erwerben oder zu verkaufen. Je nach Produkt tritt die RLB Tirol AG hierbei selbst als Verkäufer oder Käufer auf oder schließt das vom Kunden gewünschte Geschäft auf dessen Rechnung mit einem Dritten ab, wobei häufig auch andere Partner zwischengeschaltet werden müssen, an die der Kundenauftrag weitergeleitet wird.
2.) Anlageinformation (Risikohinweise)
Eine allgemeine Beschreibung der Finanzinstrumente, die grundsätzlich Gegenstand der von der RLB Tirol AG angebotenen Dienstleistungen sein können, findet sich in den Anlageinformationen (Informationen zu Veranlagungen - Risikohinweise), die dem Kunden zusammen mit den vorliegenden „Allgemeinen Informationen zum Anlagegeschäft“ ausgehändigt werden. Auf Verlangen, jedenfalls aber vor Erbringung einer entsprechenden Dienstleistung, erhält der Kunde von der RLB Tirol AG persönlich weitere Risikohinweise zu einzelnen Finanzinstrumenten ausgehändigt.
3.) Information der Kunden
Die Kunden der RLB Tirol AG werden über Dienstleistungen, die die RLB Tirol AG für sie erbringt, auch im Anlagebereich laufend unter Beachtung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften informiert. Insbesondere werden Abrechnungen über Geschäfte in Finanzinstrumenten unverzüglich, längstens binnen eines Geschäftstags nach vollständiger Abwicklung des Kundenauftrags, dem Kunden auf dem mit ihm dafür vereinbarten Weg (postalisch, schalterlagernd, Kontoauszugsdrucker oder elektronisch) zur Verfügung gestellt. Aufstellungen über die für den Kunden verwahrten Wertpapiere werden diesem – sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist - für jedes Kalenderjahr im Laufe des ersten Quartals des Folgejahrs zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Vermögensverwaltung erhält der Kunde alle 6 Monate eine Portfolioinformation. Darüber hinaus kann auf Wunsch des Kunden diese Information auf einen 3monatigen Rhythmus umgestellt werden.
III. Durchführung von Kundenaufträgen
Die RLB Tirol AG hat im Einklang mit den Vorgaben des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 (WAG) Grundsätze festgelegt, wie sie Aufträge für ihre Kunden ausführt bzw. weiterleitet, um gleich bleibend das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden zu erreichen. Diese Grundsätze werden als
Durchführungspolitik bezeichnet.
1.) Anwendungsbereich
Die Durchführungspolitik ist für Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten anzuwenden. Die Durchführungspolitik umfasst die Auftragsweiterleitung an andere Intermediäre zur Ausführung (einfache Kommission) sowie die Auftragsausführung durch die Bank selbst (Kommission mit Selbsteintritt).
Nicht unter den Anwendungsbereich der Durchführungspolitik fallen Kaufverträge zwischen der Bank und dem Kunden (sogenannte „Festpreisgeschäfte“). Ein Kaufvertrag kommt insbesondere zustande, wenn die Bank und der Kunde einen fixen Preis für das zugrundeliegende Geschäft vereinbaren, wie z.B. Fixkursgeschäfte über Wertpapiere (insbesondere Anleihen), Zins- und Währungsderivate und andere außerbörsliche Finanztermingeschäfte.
Weiters findet die Durchführungspolitik keine Anwendung auf die Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen über die jeweilige Depotbank. Diese erfolgen über die jeweilige Depotbank des Investmentfonds oder über Intermediäre (z.B. Banken, Fondshandelsplattformen).
Über die Durchführungspolitik im Rahmen der Vermögensverwaltung wird gesondert informiert.
2.) Gewichtung der Durchführungsaspekte
Das für den Privatkunden günstigste Ergebnis wird durch das Gesamtentgelt bestimmt, das der Kunde bei Verkauf erzielen kann bzw. bei Kauf aufzuwenden hat. Dieses umfasst den Preis für das Finanzinstrument und die mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten.
• Der Preis (Kurs) hängt entscheidend von der Preisqualität des Ausführungsplatzes ab. Die Preisqualität lässt sich vor allem anhand der langfristigen Liquidität ermitteln.
• Die Kosten umfassen alle dem Kunden entstehenden Auslagen, die unmittelbar mit der Ausführung des Auftrags zusammenhängen.
Aufgrund vergleichbarer Spesen an den verschiedenen Ausführungsplätzen, zieht die Bank die Liquidität als Hauptaspekt bei Ermittlung der Ausführungsplätze heran.
Zusätzliche Durchführungsaspekte werden dann berücksichtigt, wenn der Auftrag einen bedeutenden Umfang aufweist oder der Auftrag eine außerbörsliche Ausführung erfordert. In diesen Fällen gewinnt die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung und unter Umständen die Schnelligkeit/Geschwindigkeit der Ausführung an Bedeutung.
Die Bank gewichtet bei Privatkunden und Professionellen Kunden die Durchführungsaspekte gleich.
3.) Umsetzung
Die RLB Tirol AG verfügt über keine eigene direkte Anbindung an Ausführungsplätze. Sie leitet ihre Aufträge, unter Wahrung der Durchführungspolitik, an die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft als Intermediär zur Ausführung weiter. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft kann so für den Kunden das günstigste Ergebnis erreicht werden.
Die von der RLB Tirol AG beauftragten Intermediäre führen Aufträge entweder selbst an einem Ausführungsplatz aus (bei Bestehen einer direkten Anbindung - z.B. Börsemitgliedschaft - ist dies der Regelfall) oder leiten Aufträge an einen anderen Intermediär (z.B. Broker) zur Ausführung weiter. Zu den möglichen Ausführungsplätzen siehe näher Beilage „Ausführungsplätze“.
Aufträge können auch außerhalb von geregelten Handelsplätzen ausgeführt werden, wenn andernfalls die Ausführung und Abwicklung unwahrscheinlich wäre (z.B. außerbörsliche Ausführung von börsennotierten Zertifikaten oder börsennotierten Anleihen mangels Liquidität an der Börse).
Unter bestimmten Umständen fasst die RLB Tirol AG mehrere Kundenaufträge zum An- bzw. Verkauf von Bezugsrechten zusammen, sofern dies für den Kunden insgesamt nicht nachteilig ist. Es erfolgt keine Zusammenfassung von Kundenaufträgen mit Aufträgen für eigene Rechnung der RLB Tirol AG. Die RLB Tirol AG trägt dabei dafür Sorge, dass eine Benachteiligung der betroffenen Kunden möglichst vermieden wird.
Kaufaufträge werden vorrangig am größten Ausführungsplatz im Emissionsland bzw. bei Eurobonds im Emittentenland ausgeführt, da hier unter Berücksichtigung der Liquidität der Märkte regelmäßig eine der Gewichtung der Durchführungsaspekte entsprechende Ausführung möglich ist.
Bei Verkaufsaufträgen wird dem Kunden jene Börse als Ausführungsplatz vorgeschlagen, an welcher der letzte Kauf bzw. Zukauf des relevanten Titels getätigt wurde.
4.) Weisungen des Kunden
Der Kunde kann der Bank für einen einzelnen Geschäftsfall oder generell eine ausdrückliche Weisung erteilen, an welchem Ausführungsplatz sein Auftrag ausgeführt werden soll oder wie Durchführungsaspekte zu gewichten sind. Diese Weisung geht den Regelungen der Durchführungspolitik vor. Die Bank weist ihre Kunden ausdrücklich darauf hin, dass sie durch eine solche ausdrückliche Weisung und der daraus resultierenden Abweichung von der Durchführungspolitik davon abgehalten werden kann, das für den Kunden bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dies gilt mitunter für die Erteilung spezifischer Auftragszusätze. Der Kunde hat die Möglichkeit bei Aufträgen einen Ausführungsplatz auszuwählen, der die von ihm gewünschten Auftragszusätze ermöglicht. Darüber wird er ausdrücklich in den „Orderrichtlinien“ informiert, die laufend aktualisiert werden und auf www.boerse-on.at abrufbar sind.
IV. Interessenkonflikte
1.) Grundsätzliches zu den Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten
Die RLB Tirol AG hat Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten festgelegt. Diese Leitlinien sollen verhindern, dass ein Interessenkonflikt, der zwischen einem Kunden auf der einen Seite und der RLB Tirol AG oder einem ihrer Mitarbeiter oder einem Unternehmen, das von der RLB Tirol AG kontrolliert wird, oder auch zwischen Kunden der RLB Tirol AG entsteht, den Interessen des Kunden schadet. Die Grundzüge dieser Leitlinien sehen wie folgt aus:
· Oberster Grundsatz ist die Vermeidung von Interessenkonflikten. Hierfür ist in jeder RLB Tirol AG ein Compliance-Verantwortlicher eingesetzt, der bei unvermeidbaren Interessenkonflikten für eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Abwicklung des Anlagegeschäfts Sorge trägt und dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat regelmäßig berichtet.
· Bei der Erbringung von Beratungsleistungen wird ausschließlich auf das Kundeninteresse Bedacht genommen.
· Der allfällige Eigenhandel der RLB Tirol AG erfolgt getrennt vom Kundenhandel.
· Bei knappheitsbedingten Interessenkonflikten (d.h. es liegen mehr Kundenaufträge vor als tatsächlich erfüllt werden können) werden klar formulierte vor Zuteilung aufgestellte Prinzipien der Zuteilung (z.B. Prioritätsprinzip oder Aufteilung pro rata) angewendet, die unsachliche Bevorzugungen einzelner Kunden hintanhalten. Andere Interessenskonflikte werden, abhängig von der konkreten Rolle der RLB Tirol AG, den Kunden im Einzelfall kommuniziert.
· Die Festsetzung von Preisen bei eigenen Produkten erfolgt immer auf Grundlage der aktuellen Marktverhältnisse.
· Die RLB Tirol AG hat Vertraulichkeitsbereiche definiert, um einen Informationsaustausch zwischen Personen, derer Tätigkeit einen Interessenkonflikt nach sich ziehen könnte, zu verhindern. Sollte im Einzelfall ein Informationsaustausch zwischen den definierten Bereichen, der einen Interessenskonflikt nach sich ziehen könnte, unumgänglich sein, wird dies dem Compliance-Verantwortlichen gemeldet, der dann die entsprechenden Maßnahmen setzt.
· In der RLB Tirol AG ist organisatorisch sichergestellt, dass jeder unzulässige Einfluss auf die Art und Weise, in der Wertpapierdienstleistungen erbracht werden, vermieden wird.
· Es erfolgen laufend Schulungen und Informationen für die Mitarbeiter der RLB Tirol AG.
· Sollte trotz der oben genannten Maßnahmen ein Interessenkonflikt nicht vermeidbar sein, wird die RLB Tirol AG den Kunden entweder generell oder aktuell vor der Auftragserteilung informieren, sodass der Kunde im Wissen um den Interessenkonflikt seine Entscheidung treffen kann.
2.) Informationen zu Einzelheiten
Über Wunsch erhält der Kunde von der RLB Tirol AG persönlich weitere Einzelheiten zu den Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten.
V. Finanzielle Anreize
1.) Grundsätzliches zu Vergütungen für den Vertrieb von Produkten
Die RLB Tirol AG erhält für das Angebot einer breiten Produktpalette (grundsätzliche Erwerbs- und Rückgabemöglichkeit) an sich, laufende Kundenbetreuung, Weiterbildungsmaßnahmen und Informationsaufbereitung von einigen Partnern, deren Produkte die RLB Tirol AG vertreibt, Vergütungen. Diese werden benötigt, um die Erwerbsmöglichkeit an sich, Qualität der Beratung und Information an den Kunden hoch zu halten bzw. weiter zu steigern. Die Höhe der laufenden Provisionen hängt von der Art des Produktes und vom Emittenten oder Zwischenhändler ab.
Die RLB Tirol AG legt hohen Wert auf eine bedarfsgerechte Kundenberatung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Risikostreuung. Aus diesem Grunde ist gewährleistet, dass auch bei unterschiedlichen Vergütungen für Produkte ein bedarfsgerechtes Angebot des Beraters erfolgt.
Von folgenden Partnern erhält die RLB Tirol AG regelmäßig derartige Provisionen:
· Raiffeisen Kapitalanlagegesellschaft (Raiffeisen Wertpapierfonds) und Raiffeisen Immobilienkapitalanlagegesellschaft:
Ausgabeaufschlagsvergütung - zwischen 0 und 5 %
Regelmäßige Bestandsbonifikation – zwischen 0 und 1,5 % p.a. vom Wert der Anteile im Depot des Kunden
· Fremdfondsgesellschaften, Raiffeisen Centrobank, andere Emissionshäuser, u.a.:
Ausgabeaufschlagsvergütung – zwischen 0 und 5,25 %
Regelmäßige Bestandsbonifikation – zwischen 0 und 1,25 % p.a. vom Wert der Anteile im Depot des Kunden
Die vorstehend angegebenen Prozentsätze können im Einzelfall unter- oder überschritten werden.
Bei Wertpapieremissionen erhält die RLB Tirol AG unter Umständen vom Emittenten eine Verkaufsprovision.
2.) Informationen zu Einzelheiten
Über Wunsch erhält der Kunde von der RLB Tirol AG persönlich weitere Einzelheiten zu den vorstehend angesprochenen Provisionsvereinbarungen.
VI. Vewahrung von Wertpapieren für Kunden
1.) Drittverwahrung
Wertpapiere, die die RLB Tirol AG für ihre Kunden zu verwahren hat, werden – auch um höchstmöglichen Schutz dieser Wertpapiere zu gewährleisten – an Institute, die auf die Wertpapierverwahrung spezialisiert sind (sogenannte „Drittverwahrer“), weitergeleitet. Für allfällige Schäden, die durch rechtswidrige schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen der Drittverwahrer entstehen, haftet die RLB Tirol AG dem betroffenen Kunden.
Sollte der Kunde der RLB Tirol AG die Wertpapierverwahrung im Rahmen seines Unternehmens beauftragen, ist die Haftung der RLB Tirol AG allerdings auf die sorgfältige Auswahl des Drittverwahrers beschränkt. Sollte trotz sorgfältiger Auswahl dennoch einmal der Fall eintreten, dass ein Drittverwahrer insolvent wird, kann die RLB Tirol AG die Ausfolgung der Wertpapiere, die sie dem Drittverwahrer zur Verwahrung übergeben hat, verlangen.
2.) Sammelverwahrung
Wertpapiere, die die RLB Tirol AG für ihre Kunden zu verwahren hat, werden gemeinsam mit den gleichen Wertpapieren anderer Kunden verwahrt (sogenannte „Sammelverwahrung“). Da jeder Kunde (auch im Falle der Insolvenz der RLB Tirol AG bzw. des Drittverwahrers) die Möglichkeit hat, die Ausfolgung seines Anteils an den in Sammelverwahrung befindlichen Wertpapieren zu verlangen, verursacht die Sammelverwahrung für den Kunden keine besonderen Risiken.
3.) Verwahrung im Ausland
Es kann erforderlich sein, Wertpapiere durch Drittverwahrer im Ausland, insbesondere auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, verwahren zu lassen. Damit unterliegen sie den Rechtsvorschriften jenes Staates, in dem sie verwahrt werden. Diese Rechtsvorschriften können sich von den in Österreich geltenden Vorschriften erheblich unterscheiden und weisen nicht notwendiger Weise das gleiche Schutzniveau auf.
4.) Schutz der Kundenwertpapiere
Zum Schutz der ihr anvertrauten Wertpapiere ihrer Kunden unterhält die RLB Tirol AG Sicherheitseinrichtungen, die den höchsten Standards genügen. Im Übrigen bedient sie sich nur solcher Drittverwahrer, deren Seriosität und Professionalität außer Zweifel stehen.
Die RLB Tirol AG gehört dem Einlagensicherungssystem der Österreichischen Raiffeisen Einlagensicherung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung an. Diese Einrichtung dient der Absicherung von Geldern, die die RLB Tirol AG für ihre Kunden hält. Die Einlagen natürlicher Personen sind bis 31.12.2009 in unbegrenzter Höhe, ab 01.01.2010 mit einem Höchstbetrag von EUR 100.000,- gesichert.
Einlagen nicht natürlicher Personen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR 50.000,- gesichert.
Ab dem 1.1.2011 sind die Einlagen nicht natürlicher Personen bis zu einem Betrag von EUR 100.000,- gesichert.
Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen (Rückzahlung von Geldern oder Rückgabe von Wertpapieren) sind für natürliche Personen mit einem Höchstbetrag von EUR 20.000,- gesichert, Forderungen von nicht natürlichen Personen sind mit 90%, höchstens jedoch mit einem Betrag von EUR 20.000,- gesichert.
Rückflüsse aus der Wertpapierverrechnung (Dividenden, Verkaufserlöse, Tilgungen etc.) fallen unter die Einlagensicherung, wenn sie auf ein verzinstes Konto bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben werden.
Im Falle der Insolvenz der RLB Tirol AG sind die Einlagen (Guthaben auf Konten oder Sparbüchern) der Kunden bis zu den oben angeführten Beträgen abgesichert. Darüber hinausgehende Beträge werden gemäß der Konkursquote ausbezahlt.
Von der Bank nur verwahrte Wertpapiere fallen nicht in die Konkursmasse. Sie werden dem Anleger ausgefolgt oder auf das Wertpapierdepot einer anderen Bank übertragen.
Ausnahmen von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung:
Die Ausnahmen von der Sicherung werden im Folgenden vereinfacht dargestellt. Es gilt der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen in § 93 Abs. 2 Ziffer 3 und Abs. 5 BWG.
Nicht gesichert sind
· Einlagen und Forderungen, die nicht auf Euro, Schweizer Franken oder eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates (alle EU-Staaten, Island, Liechtenstein und Norwegen) lauten.
· Schuldverschreibungen des Kreditinstitutes (z.B. Wohnbank-Anleihen, Kassenobligationen, Pfandbriefe etc.). Sie werden im Konkurs der emittierenden Bank nach Maßgabe der Emissionsbedingungen bedient (z.B. bevorzugt aus einer abgesonderten Deckungsmasse wie etwa Pfandbriefe oder mit der Konkursquote oder nachrangig nach Bedienung der anderen Gläubiger).
· Eigenmittelbestandteile der Bank (z.B. Ergänzungs- und Partizipationskapital).
· Einlagen und Forderungen von Unternehmen, die die Voraussetzungen für große Kapitalgesellschaften i.S.d. § 221 Abs. 3 Unternehmensgesetzbuch (UGB) erfüllen.
· Einlagen und Forderungen von dem Kreditinstitut nahestehenden Personen, wie Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates, persönlich haftende Gesellschafter, Rechnungsprüfer der Bank und Personen, die mind. 5% Kapital der Bank halten, auch wenn diese Personen in ihrer Funktion für verbundene Unternehmen der Bank tätig sind (ausgenommen bei unwesentlichen Beteiligungen). Weiters sind nahe Angehörige der dem Kreditinstitut nahestehenden Personen sowie Dritte von der Sicherung ausgeschlossen, falls der nahe Angehörige oder der Dritte für Rechnung der dem Kreditinstitut nahestehenden Personen handelt.
· Einlagen und Forderungen anderer Gesellschaften, die verbundene Unternehmen (§ 244 UGB) des Kreditinstitutes sind.
· Einlagen und Forderungen, für die der Einleger oder Forderungsberechtigte vom Kreditinstitut auf individueller Basis Zinssätze oder andere finanzielle Vorteile erhalten hat, die zu einer Verschlechterung der finanziellen Lage des Kreditinstitutes beigetragen haben.
· Einlagen und Forderungen, die im Zusammenhang mit Geldwäscherei stehen.
· Einlagen und Forderungen von Kredit- oder Finanzinstituten oder Wertpapierfirmen sowie von institutionellen Investoren wie Versicherungen, Investmentgesellschaften (Fonds), Pensions- und Vorsorgekassen u.ä.
· Einlagen und Forderungen von Bund, Ländern und Gemeinden und vergleichbaren ausländischen Gebietskörperschaften.
Im Übrigen verweisen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 93 ff, § 103h und § 103k BWG über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, die wir auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus ist die RLB Tirol AG Vereinsmitglied des auf freiwilliger Basis gegründeten registrierten Vereines „Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Tirol“ mit dem Sitz in Innsbruck, dessen Vereinszweck nach Maßgabe der Satzungsbestimmungen im Rahmen der satzungsmäßig definierten Tragfähigkeit unter anderem die Garantie der zeitgerechten Erfüllung der Verpflichtungen der Vereinsmitglieder ist, welche über die gesetzliche Einlagensicherung im Sinne der §§ 93 ff, § 103h und § 103k Bankwesengesetz hinausgehen.
5.) Pfand- und Zurückbehaltungsrechte
Werte, die der RLB Tirol AG zur Verwahrung übergeben wurden, unterliegen einem Pfand- und Zurückbehaltungsrecht der RLB Tirol AG zur Besicherung aller Forderungen, die der RLB Tirol AG gegen den Kunden zustehen. Drittverwahrer können an den von ihnen verwahrten Wertpapieren Pfandrechte im Hinblick auf die den Drittverwahrern im Zusammenhang mit der Verwahrung der Wertpapiere entstehenden Forderungen (insbesondere Verwahrungsentgelte) geltend machen.
VII. Vertragsbedingungen und Kosten
1.) Depotvertrag
Zusammen mit diesen „Allgemeinen Informationen zum Anlagegeschäft“ erhält der Kunde vor der Eröffnung eines Wertpapierdepots das Muster eines Depotvertrags, den er mit der RLB Tirol AG bei Interesse an Wertpapiergeschäften mit der RLB Tirol AG abzuschließen hätte.
2.) Preise und Kosten
Aus dem Preisblatt, das dem Kunden zusammen mit diesen „Allgemeinen Informationen zum Anlagegeschäft“ ausgehändigt wird und das Teil des Depotvertrags wird, sind die für Dienstleistungen im Bereich der Finanzinstrumente von der RLB Tirol AG in Rechnung gestellten Entgelte ersichtlich. Neben den im Preisblatt ausgewiesenen Entgelten der RLB Tirol AG fallen im Rahmen von Geschäften in Finanzinstrumenten noch Barauslagen an, die die RLB Tirol AG in Ausführung der Kundenaufträge an Dritte zu bezahlen hat (insbesondere fremde Spesen, Kaufpreis oder Kurs erworbener Wertpapiere und Entgelte eingeschalteter Broker). Auch diese Barauslagen sind vom Kunden zu tragen.
3.) Fremdwährungstransaktionen
Ist es im Rahmen eines der RLB Tirol AG erteilten Auftrags erforderlich, Zahlungen in Fremdwährung zu tätigen oder in fremder Währung eingehende Zahlungen in Euro zu konvertieren, erfolgt die Umrechnung (= „Konvertierung“) durch die RLB Tirol AG anhand des marktkonformen Kurses, den die RLB Tirol AG ihren Kunden zum Abrechnungszeitpunkt allgemein in Rechnung stellt.
Die anlässlich der Konvertierung anfallenden weiteren Entgelte der RLB Tirol AG sind dem Preisblatt zu entnehmen.
4.) Zusätzliche Steuern und Aufwendungen
Zu berücksichtigen ist, dass dem Kunden neben den vorstehend angesprochenen Entgelten und Barauslagen weitere Kosten und Steuern (z.B. in- und ausländische Kapitalertragssteuern) entstehen können, die nicht notwendiger Weise über die RLB Tirol AG gezahlt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Der Kunde ist für die Erfüllung seiner Abgabenverpflichtungen insbesondere in seinem Heimatland selbst verantwortlich.
5.) Zahlungen des Kunden
Beträge, die der Kunde im Rahmen von Geschäften in Finanzinstrumenten an die RLB Tirol AG zu zahlen hat, werden – soweit nichts anderes vereinbart wird – dem Konto des Kunden bei der RLB Tirol AG angelastet.
VIII. Beschwerden
Die RLB Tirol AG ist stets bemüht, die Kunden hinsichtlich ihrer Anliegen, ihrer Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen.
Sollte der Kunde dennoch Grund für eine Beschwerde haben, wird die RLB Tirol AG dieser Beschwerde umgehend nachgehen. Zu diesem Zweck sollten die Kunden sich entweder an ihren Kundenberater oder – wenn auf diesem Weg keine zufriedenstellende Erledigung erreicht werden kann – an den Vorstand der RLB Tirol AG wenden.
Anlage: ''Ausführungsplätze''
Stand: Dezember 2011
Ausführungsplätze, auf die sich die Raiffeisen-Bankengruppe Tirol im Wesentlichen stützt.