1. Vorwort
Die Bank hat im Einklang mit den Vorgaben des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 (WAG) Grundsätze festgelegt, wie sie Aufträge für ihre Kunden ausführt bzw. weiterleitet, um gleich bleibend das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden zu erreichen. Diese Grundsätze werden als Durchführungspolitik bezeichnet.
2. Anwendungsbereich
Die Durchführungspolitik ist für Aufträge über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, die von Privatkunden oder Professionellen Kunden erteilt werden, wobei für alle dieselben Grundsätze zur Anwendung kommen. Nicht erfasst sind Aufträge von Geeigneten Gegenparteien.
Die Durchführungspolitik umfasst die Auftragsweiterleitung an andere Intermediäre zur Ausführung (einfache Kommission) sowie die Auftragsausführung durch die Bank selbst (Kommission mit Selbsteintritt).
Nicht unter den Anwendungsbereich der Durchführungspolitik fallen Kaufverträge zwischen der Bank und dem Kunden (sogenannte „Festpreisgeschäfte“). Ein Kaufvertrag kommt insbesondere zustande, wenn die Bank und der Kunde einen fixen Preis für das zugrundeliegende Geschäft vereinbaren, wie z.B. Fixkursgeschäfte über Wertpapiere (insbesondere Anleihen), Zins- und Währungsderivate und andere ausserbörsliche Finanztermingeschäfte.
Weiters findet die Durchführungspolitik keine Anwendung auf die Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen über die jeweilige Depotbank. Diese erfolgen über die jeweilige Depotbank des Investmentfonds oder über Intermediäre (zB Banken, Fondshandelsplattformen).
Über die Durchführungspolitik im Rahmen der Vermögensverwaltung wird gesondert informiert.
3. Auftragserteilung und -bearbeitung
Die Bank bietet ihren Kunden zahlreiche Möglichkeiten, Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zu erteilen, wie z.B. persönlich während der Öffnungszeiten der Bankstellen, durch elektronische Schnittstellen (Raiffeisen ELBA-internet, Raiffeisen ELBA-mobil) oder über Telefon, Fax oder E-Mail (bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung).
Für Aufträge, die nach dem auf das jeweilige Finanzinstrument anwendbaren täglichen Annahmeschluss sowie für Aufträge, die nach dem Handelsschluss des jeweiligen Ausführungsplatzes abgegeben werden, kann nicht gewährleistet werden, dass sie noch am gleichen Tag bearbeitet werden. In diesem Fall erlöschen Aufträge mit dem Auftragszusatz "tagesgültig" am Ende des Tages und Aufträge mit einer zeitlichen Begrenzung von mehr als einem Tag werden am nächsten Bankarbeitstag bearbeitet und ausgeführt.
Aufträge, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Bank, an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen per Fax oder E-Mail erteilt werden, werden erst am darauf folgenden Bankarbeitstag entsprechend der zeitlichen Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet.
4. Gewichtung der Durchführungsaspekte
Für die Erzielung der für die Kunden auf Dauer bestmöglichen Ergebnisse können folgende Aspekte relevant sein:
· Kurs/Preis
· Kosten
· Schnelligkeit/Geschwindigkeit der Ausführung
· Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung
· Art und Umfang des Auftrages
Das für den Privatkunden günstigste Ergebnis wird durch das Gesamtentgelt bestimmt, das der Kunde bei Verkauf erzielen kann bzw. bei Kauf aufzuwenden hat. Dieses umfasst den Preis für das Finanzinstrument und die mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten.
- Kurs/Preis:
Der Preis (Kurs) hängt entscheidend von der Preisqualität des Ausführungsplatzes ab. Die Preisqualität lässt sich anhand der langfristigen Liquidität sowie weiterer Kriterien des Ausführungsplatzes (z.B. Stellen von verbindlichen Preisen durch Market-Makers oder Specialists, Berücksichtigung eines Referenzmarktes im Preisermittlungsprozess) ermitteln.
- Kosten:
Die Kosten umfassen alle dem Kunden entstehenden Auslagen, die unmittelbar mit der Ausführung des Auftrags zusammenhängen, einschließlich Ausführungsplatzgebühren, Clearing- und Abwicklungsgebühren sowie alle sonstigen Gebühren, die an Dritte gezahlt werden, die an der Ausführung des Auftrags beteiligt sind (Fremdspesen wie Broker- oder Courtagespesen).
Die Kosten für einfache Kommissionsgeschäfte sowie für Kommissionsgeschäfte mit Selbsteintritt sind ident und werden dem Kunden vor Erbringung der Dienstleistung offen gelegt. Im Fall eines Kommissionsgeschäftes mit Selbsteintritt ist der Preis für den Kunden nicht schlechter als der zum Zeitpunkt der Ausführung allenfalls amtlich festgestellte Börse- oder Marktpreis.
Im Falle eines Kaufauftrags werden bei der Berechnung des Gesamtentgelts die mit der Auftragsausführung verbundenen, vom Kunden zu tragenden Kosten dem Preis des Finanzinstruments hinzugerechnet. Im Falle eines Verkaufsauftrags wird der Preis des Finanzinstruments um die mit der Auftragsausführung verbundenen, vom Kunden zu tragenden Kosten vermindert.
Aufgrund vergleichbarer Spesen an den verschiedenen Ausführungsplätzen misst die Bank den Kosten nur eine untergeordnete Bedeutung zu und zieht die Liquidität als Hauptaspekt bei Ermittlung der Ausführungsplätze heran. Beim Ausführungsplatz mit den größten Umsätzen ist der bestmögliche Preis erzielbar. Die Liquidität ist ausschlaggebend für einen erfolgreichen Wertpapierhandel. Daraus folgt, dass bei der liquidesten Börse das geringste Gesamtentgelt und damit günstigste Ergebnis für den Kunden erreicht wird.
Zusätzliche Durchführungsaspekte werden dann berücksichtigt, wenn
- der Auftrag einen bedeutenden Umfang aufweist oder
- der Auftrag eine außerbörsliche Ausführung erfordert
In diesen Fällen gewinnt die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung und unter Umständen die Schnelligkeit/Geschwindigkeit der Ausführung an Bedeutung:
- Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung:
Die Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung an einem Ausführungsplatz ist maßgeblich von der Liquidität an diesem Ausführungsplatz abhängig und lässt sich anhand der zum Zeitpunkt der Ausführung vorherrschenden Situation im jeweiligen Orderbuch einschätzen. Die Wahrscheinlichkeit der Abwicklung hängt von den Risiken der Abwicklung der einzelnen Ausführungsgeschäfte ab, die zu einer Beeinträchtigung der Lieferung von Finanzinstrumenten führen können (Abwicklungssicherheit am jeweiligen Ausführungsplatz).
- Schnelligkeit/Geschwindigkeit der Ausführung:
Unter Geschwindigkeit der Ausführung an einem Ausführungsplatz wird die Zeitspanne von der Entgegennahme bis zur theoretischen Ausführbarkeit des Kundenauftrags am Ausführungsplatz verstanden. Die Geschwindigkeit der Ausführung am Ausführungsplatz wird maßgeblich von der Art des Marktmodells bestimmt. Die Ausführungsgeschwindigkeit hängt auch mit der Weiterleitung des Auftrages zusammen.
Die Schnelligkeit wird nur dann zum Kriterium, wenn alle oben erwähnten Aspekte erfüllt sind. Insbesondere kann die Bank die (teilweise) Ausführung des Auftrages verzögern, falls dies als geeignete Durchführung für den spezifischen Auftrag erscheint (z.B. in marktengen Werten), um für den Kunden insgesamt ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.
Die Bank gewichtet bei Privatkunden und Professionellen Kunden die Durchführungsaspekte gleich.
5. Umsetzung
5.1 Allgemeines zu Kundenaufträgen
Die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG und die Tiroler Raiffeisenbanken verfügen über keine eigene direkte Anbindung an Ausführungsplätze. Die Raiffeisenbanken leiten ihre Aufträge an die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG und diese leitet die Aufträge, unter Wahrung der Durchführungspolitik, an die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft als Intermediär zur Ausführung weiter. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft kann so für den Kunden das günstigste Ergebnis erreicht werden (geringere Kosten und kurze Reaktionszeiten durch zentrale Abwicklung und Verwaltung, gemeinsame EDV-Systeme). Zu den möglichen Ausführungsplätzen siehe à Anlage 2.
Für bestimmte Produkte wie z.B. Fondsanteile von Fonds der Raiffeisen-Capital-Management oder außerbörsliche Geschäfte kann die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG auch noch andere Handelspartner zur Orderweiterleitung direkt kontaktieren.
Die von der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG beauftragten Intermediäre führen Aufträge entweder selbst an einem Ausführungsplatz aus (bei Bestehen einer direkten Anbindung - z.B. Börsemitgliedschaft - ist dies der Regelfall) oder leiten Aufträge unter Wahrung der Durchführungspolitik an einen anderen Intermediär (z.B. Broker) zur Ausführung weiter – siehe à Anlage 1.
Intermediäre werden von der Bank sorgfältig ausgesucht. Insbesondere wird die Qualität der Ausführung und der Abwicklung der ausgewählten Intermediäre regelmäßig überwacht. Zu den möglichen Ausführungsplätzen siehe à Anlage 2.
Die Bank führt alle Aufträge im Sinne ihrer Durchführungspolitik durch, kann aber keine Garantie dafür geben, dass tatsächlich für jeden einzelnen Auftrag das bestmögliche Ergebnis erreicht wird.
Das Routing des Auftrages an den jeweiligen Ausführungsplatz bzw. Intermediär erfolgt im Regelfall elektronisch, in bestimmten Fällen auch telefonisch, per Fax, per E-Mail oder manuelle Erfassung in einem EDV-System des Intermediärs oder der Börse.
Aufträge können auch außerhalb von geregelten Handelsplätzen ausgeführt werden, wenn andernfalls die Ausführung und Abwicklung unwahrscheinlich wäre (z.B. außerbörsliche Ausführung von börsennotierten Zertifikaten oder börsennotierten Anleihen mangels Liquidität an der Börse).
Bezüglich der Zuteilung bei (eigenen) Emissionen wird auf den Leitfaden für den Emissionsbereich verwiesen.
Unter bestimmten Umständen fasst die Bank mehrere Kundenaufträge zusammen, sofern dies für den Kunden insgesamt nicht nachteilig ist. Es erfolgt keine Zusammenfassung von Kundenaufträgen mit Aufträgen für eigene Rechnung der Bank.
5.2 Zusammenfassung von Kundenaufträgen
Um die mit der Abwicklung verbundenen Kosten gering zu halten, legt die Bank im Interesse der Kunden Aufträge zum An- bzw. Verkauf von Bezugsrechten zusammen. Die Bezugsrechtsaufträge werden einmal täglich zusammengefasst und vor Kursfixing bei Bezugsrechten inländischer Aktien an die Börse, bei Bezugsrechten ausländischer Aktien an die jeweilige Lagerstelle weitergeleitet. Nach Ausführung erfolgt die Zuordnung automatisch über das System mit dem entsprechenden Kundenauftrag. Sofern es zu Teilausführungen kommt, findet eine prozentuelle Zuordnung statt.
Sollte ein Kunde keinen Bezugsrechtsauftrag erteilen, wird automatisch bevor das Bezugsrecht verfällt, ein Verkaufsauftrag am letzten Handelstag des Bezugrechtes erteilt.
5.3 Ausführungsplätze
Kaufaufträge (inkl. Zukäufe)
Bei insbesondere Aktien, Anleihen, ausschließlich an Börsen gehandelten Fonds, börsengehandelten Derivaten, sonstigen Beteiligungspapieren, Zertifikaten und Optionsscheinen wird der Auftrag vorrangig am größten Ausführungsplatz im Emissionsland (lt. ISIN-Ländercode) bzw. bei Eurobonds Emittentenland (XS-ISIN) ausgeführt, da hier unter Berücksichtigung der Liquidität der Märkte regelmäßig eine der Gewichtung der Durchführungsaspekte entsprechende Ausführung möglich ist.
Zur Sicherstellung der Auswahl des jeweils größten Ausführungsplatzes in den Wertpapierabwicklungsprogrammen GEOS, ELVIS-Wertpapier, Raiffeisen ELBA-internet und Raiffeisen ELBA-mobil, zieht die Bank bei bestimmten Emissionsländern (bzw. bei Eurobonds Emittentenländer) einen sogenannten Notierungsentscheidungsbaum heran – siehe à Anlage 2.
Im Notierungsentscheidungsbaum werden für sämtliche Wertpapiergattungen und die Emissionsländer (bzw. bei Eurobonds Emittentenland)
- Österreich
- Deutschland
- Schweiz
- Großbritannien (nur Aktien)
Priorisierungsreihenfolgen festgelegt, welcher Ausführungsplatz dem Kunden bei Auswahl der Wertpapierkennnummer als bestmöglichster Ausführungsplatz angezeigt wird.
Beispiele zur Anwendung des Notierungsentscheidungsbaums:
- Kauf von Raiffeisen International à „Best Execution-Börse“ lt.
Notierungsentscheidungsbaum ist Börse Wien
- Kauf Allianz AG à „Best Execution-Börse“ lt. Notierungsent-
scheidungsbaum ist Börse Frankfurt XETRA.
Sollte das Wertpapier an der ermittelten Börse nicht notieren, wird im Notierungsentscheidungsbaum die Börse mit Priorität 2 ermittelt (im Falle der Allianz AG wäre dies die Börse Frankfurt). Sollte es auch an dieser Börse keine Notiz geben, wird Priorität 3 ermittelt (im Falle der Allianz AG wäre dies die Börse Stuttgart) usw.
Bei einem Wertpapier eines nicht aus den oben angeführten Ländern stammenden Emittenten wird eine der Gewichtung der Durchführungsaspekte entsprechende Ausführung bei Auswahl des von anerkannten Datenprovidern als Heimatbörse (Börse in Sitzstaat des Emittenten) bezeichneten Ausführungsplatzes als wahrscheinlich gesehen.
Verkaufaufträge
Bei Verkaufsaufträgen wird dem Kunden jene Börse als Ausführungsplatz vorgeschlagen, an welcher der letzte Kauf bzw. Zukauf des relevanten Titels getätigt wurde. Bei Verkäufen bleibt der Notierungsentscheidungsbaum also unberücksichtigt.
Bei Positionen, bei denen in der Depotbuchhaltung keine letzte Handelsbörse vermerkt ist (z.B. bei außerbörslichem Kauf oder bei Einlieferungen ohne Angabe einer Handelsbörse), wird hingegen der Notierungsentscheidungsbaum berücksichtigt.
6. Weisungen des Kunden
Der Kunde kann der Bank für einen einzelnen Geschäftsfall oder generell eine ausdrückliche Weisung erteilen, an welchem Ausführungsplatz sein Auftrag ausgeführt werden soll oder wie Durchführungsaspekte zu gewichten sind. Diese Weisung geht den Regelungen der Durchführungspolitik vor.
Die Bank weist ihre Kunden ausdrücklich darauf hin, dass sie durch eine solche ausdrückliche Weisung und der daraus resultierenden Abweichung von der Durchführungspolitik davon abgehalten werden kann, das für den Kunden bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Dies gilt mitunter für die Erteilung spezifischer Auftragszusätze. Der Kunde hat die Möglichkeit bei Aufträgen einen Ausführungsplatz auszuwählen, der die von ihm gewünschten Auftragszusätze ermöglicht. Darüber wird er ausdrücklich in den „Orderrichtlinien“ informiert, die laufend aktualisiert werden und auf www.boerse-on.at abrufbar sind.
7. Überprüfung
Die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG überwacht die Effizienz und Wirksamkeit der Durchführungspolitik, insbesondere ob die genannten Ausführungsplätze gleich bleibend das bestmögliche Ergebnis für die Kunden erbringen, oder ob die Vorkehrungen oder die Durchführungspolitik geändert werden müssen. Die übrigen Institute der Raiffeisen-Bankengruppe Tirol haben die Überprüfung an die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG ausgelagert, wobei im Sinne der gesetzlichen Regelungen die Letztverantwortung beim jeweiligen Institut verbleibt.
7.1 Überprüfung der Durchführungspolitik
Die Überprüfung erfolgt in der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG regelmäßig (zumindest jährlich) oder anlassbezogen bei wesentlichen Veränderungen (z.B. Nutzung neuer Intermediäre, Wechsel von Abwicklungssystemen, Einführung neuer Produktgruppen etc.) durch die Organisationseinheit CC Veranlagen / Wertpapier-Service unter Einbeziehung der Organisationseinheit Compliance.
7.2 Überprüfung der Umsetzung
Zusätzlich zu den von der internen Revision der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG gesetzten Prüfschritten kontrolliert die Organisationseinheit Treasury Financial Markets / Wertpapier Sales Raiffeisenbanken der Raiffeisenlandesbank OÖ regelmäßig und stichprobenartig, ob die in den Wertpapierabwicklungsprogrammen mittels Notierungsentscheidungsbaum vorgeschlagenen Ausführungsplätzen der Gewichtung der Durchführungsaspekte entspricht.
Wenn festgestellt wird, dass ein vorgeschlagener Ausführungsplatz auf Dauer nicht mehr geeignet ist, für den Kunden bestmögliche Ergebnisse zu erzielen (z.B. neues Börselisting führt dazu, dass der größte Ausführungsplatz im Emissionsland nicht mehr der liquideste Ausführungsplatz ist), erfolgt eine Übersteuerung des Notierungsentscheidungsbaums durch Festlegung eines titelspezifischen Ausführungsplatzes in den Wertpapierabwicklungsprogrammen.
Anlage 1: '' Übersicht Börseanbindungen & Intermediäre"
Stand: Dezember 2011